Restaurants, Bars: Gästekontaktdaten erfassung optional
Das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) hat festgestellt, dass Ihre Kunden nicht gezwungen
werden können, sich beim Essen in Ihrem Restaurant auszuweisen.
Identitätsangaben
werden auf fakultativer und freiwilliger Basis gemacht. Dieser Entscheid
bestätigt die Aussagen von Me Fanti und dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz, Herrn Lobsiger, die bereits am Mittwochabend bestätigt hatten,
dass es keine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung gibt.
Wir möchten diese
Gelegenheit nutzen, um Sie daran zu erinnern, dass die Verpflichtung zum
Ausfüllen der Meldeshchein für Gäste, die bei Ihnen übernachten, rechtlich
festgehalten bleibt.
Ihr AHV-Team
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