Restaurants, Bars: Gästekontaktdaten erfassung optional


Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat festgestellt, dass Ihre Kunden nicht gezwungen werden können, sich beim Essen in Ihrem Restaurant auszuweisen.
Identitätsangaben werden auf fakultativer und freiwilliger Basis gemacht. Dieser Entscheid bestätigt die Aussagen von Me Fanti und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Lobsiger, die bereits am Mittwochabend bestätigt hatten, dass es keine rechtliche Grundlage für eine solche Verpflichtung gibt.

Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Sie daran zu erinnern, dass die Verpflichtung zum Ausfüllen der Meldeshchein für Gäste, die bei Ihnen übernachten, rechtlich festgehalten bleibt.

Ihr AHV-Team

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