Weitere Lockerungen für die Hotelbranche

Seit dem 27. April hat der Bundesrat die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in einem ersten Schritt gelockert. Am 11. Mai folgt der nächste Schritt. HotellerieSuisse konnte mit dem Bundesamt für Gesundheit bereits weitere Lockerungen verhandeln, die unter Einhaltung der entsprechenden Schutzmassnahmen ab sofort möglich werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden vier Kategorien: 
  • Verschiedene Angebote und Aktivitäten im Hotelbetrieb, wie beispielsweise Bar, Wellness oder Kinderbetreuung.
  • Die Durchführung von Seminaren.
  • Die Beherbergung von Hotelgästen und deren Bewirtschaftung im Restaurant.
  • Den Hotelbetrieb allgemein, wie beispielsweise Housekeeping oder Abstellplätze für Camper. 

HS hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Lockerungen zusammengestellt. Wichtig zu beachten ist, dass die Lockerungen ausschliesslich in Zusammenhang mit entsprechend vorhandenen Schutzkonzepten im Betrieb umgesetzt werden können.

Ihre WHV-Team in Zusammenarbeit mit HS

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