43 - Anpassung der KAE-Verordnung vom 12.08.2020

Hier finden Sie einige Klarstellungen und Antworten auf die FAQs zu KAE.

a)    Wir wurden zum gemeldeten Arbeitsausfall von 85 % befragt:

Bitte beachten Sie, dass ein Arbeitsausfall von mindestens 10 % für die KAE-Entschädigung in Frage kommt. Die 85% beziehen sich auf eine spezifische Regelung.

b)    Eine weitere Frage zur Anzahl der Voranmeldungen, die erforderlich sind, um im Falle einer Abweichung zwischen Hotel- und Restaurantumsatz, oder zwischen den einzelnen Hotelsektoren zu unterscheiden:

Die Unternehmen müssen die Abrechnungen der Arbeitslosenkassen für jeden der von der kantonalen Behörde in ihren Entscheiden anerkannten Bereich oder Sektor übermitteln (Voranmeldung). Wenn die kantonale Behörde eine Entscheidung für das gesamte Unternehmen trifft, muss nur eine Abrechnung an die Arbeitslosenkasse geschickt werden.

Wir raten Ihnen daher, eine Voranmeldung pro Sektor zu beantragen, wenn Ihre verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Schwankungen aufweisen. So lässt sich leichter sicherstellen, dass Sie das Minimum von 10 % für jeden dem KAE unterliegenden Sektor erreichen.

Ihr WHV_Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?