44 - Kurzarbeit und überstunden

Erneuter Erfolg bei der Kurzarbeit

Die vereinfachten Regelungen bezüglich Überstunden werden bis Ende Jahr verlängert. Das hat der Bundesrat heute mitgeteilt. Somit müssen Mehrstunden (Überstunden) weiterhin nicht von den Ausfallstunden abgezogen werden.

Weitere Informationen hier zur Verfügung: Alle Informationen zu Kurzarbeit

Voranmeldung und Abrechnung der Kurzarbeit können die Covid-Formulare benutzt werden.

Ihr WHV-Team

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