44 - Kurzarbeit und überstunden
Erneuter Erfolg bei der Kurzarbeit
Die vereinfachten Regelungen bezüglich Überstunden werden bis Ende Jahr verlängert. Das hat der Bundesrat heute mitgeteilt. Somit müssen Mehrstunden (Überstunden) weiterhin nicht von den Ausfallstunden abgezogen werden.
Weitere Informationen hier zur Verfügung: Alle Informationen zu Kurzarbeit
Voranmeldung und Abrechnung der Kurzarbeit können die Covid-Formulare benutzt werden.
Ihr WHV-Team
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