45 - Pflicht zum Tragen einer Maske ab Montag 31.08.2020
Das Tragen einer Maske ist obligatorisch.
Die Pflicht zum Tragen der Maske ab Montag 31.08.2020 gilt nur für Geschäfte und Supermärkte, Hotel-Restaurants unterliegen ihr nicht.
Wir empfehlen die strikte Anwendung der "Schutzpläne" unserer Branche. Sie zeigt an, dass das Tragen der Maske empfohlen, aber nicht obligatorisch ist. Hier ist der Link zu den Schutzplänen für das Hotelgewerbe: Schutzpläne
Ihr WHV-Team
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