53 - Neue Saisonverträge für die nächste Wintersaison
Saisonverträge für den Winter - wie geht es weiter?
Im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten Wintersaison stellen sich viele Fragen. Die großen Unsicherheiten über die Entwicklung der Pandemie führen zu großer Vorsicht.
Für die Rekrutierung Ihres Personals für die Wintersaison empfehlen wir Ihnen verschiedene Massnahmen:
- Seien Sie vorsichtig in der Personalplanung. Überdenken Sie den voraussichtlich benötigten Personalbedarf.
- Schließen Sie Teilzeitverträge ab. Fallen Überstunden kann, dann müssen diese kompensiert oder Ende Saison 1:1 ausbezahlt werden, sind also nicht teurer. Sofern der Mitarbeiter einverstanden ist, kann das Pensum im gegenseitigen Einverständnis auch erhöht werden, falls die Saison gut läuft. ound erwähnen Sie, dass die geplante Zeit auf Anfrage verlängert werden kann (sofern Ihre Mitarbeiter damit einverstanden sind).
- Bereiten Sie einen Teil Ihrer Verträge für 100% und einen anderen Teil für Teilzeitarbeit vor.
- Erwähnen Sie auf allen Saisonverträgen, dass diese gekündigt werden können (30 Tage).
- Nach Art. 4 Abs. 3 L-GAV ist es zulässig, das Datum für den Beginn des Vertrags noch nicht festzulegen. Der Vertragsbeginn muss jedoch dem Mitarbeiter mindestens einen Monat im Voraus schriftlich bekannt gegeben werden HotellerieSuisse stellt entsprechende Saisonverträge zur Verfügung.
- Seien Sie kreativ und innovativ.
Wir empfehlen auch die strikte Anwendung des aktuellen Schutzkonzeptes von HotellerieSuisse. Besuchen Sie regelmässig unseren Blog.
Ihr WHV-Team
Wir wünschen Ihnen eine gute Vorbereitung.
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