58 - Wie man Garnihotelgäste ohne Restaurant verpflegt (Hotel Garni)

58 - Um die Gäste der Garni-Hotels mit Verpflegung zu versorgen, ist eine von den kantonalen Behörden genehmigte Lösung erforderlich: eine einfache Vereinbarung mit einem anderen Hotel.

Wir freuen uns, Ihnen die DVB-Bestätigung für die folgende, für Hotels ohne Restaurant validierte Lösung mitzuteilen:

  • Jedes Hotel ohne Restaurant trifft mit einem anderen (und nur einem) Betrieb mit Restaurant eine schriftliche Vereinbarung, seine Kunden unter strikter Einhaltung der Schutz- und Rückverfolgungspläne zu den Mahlzeiten zu empfangen. 
  • Die Vereinbarung (ein vereinfachtes Formular ist ausreichend) wird bei der Gemeinde (Gemeindepolizei oder Gemeindesekretariat) zur Information und zur Ermöglichung von Kontrollen eingereicht. 
  • Jeder Hotelier ohne Restaurant muss in der Lage sein, der Kontrollbehörde auf Verlangen jederzeit eine Liste der Kunden vorzulegen, die in dem anderen Betrieb essen.

Danke an Markus Schmid, der für diese Genehmigung verantwortlich ist.

Ihr AHV-Team

 

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