59 - Entschädigungen von Kanton für Unternehmen, die von den auferlegten Schliessungen betroffen sind.

Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, die von der obligatorischen Betriebsschliessung betroffen waren. 

Unternehmen, denen in diesem Herbst eine Betriebsschliessung angeordnet wurde, können ab sofort und bis zum 4. Dezember 2020 online einen Entschädigungsantrag einreichen. Diese Finanzhilfe ist für folgende Wirtschaftsakteure bestimmt, die von den Massnahmen, die am 22. Oktober und 6. November in Kraft getreten sind, durch eine Schliessungsverpflichtung direkt betroffen sind:

Betriebsschliessungen vom 6. November um 22.00 Uhr :

Gastronomiebetriebe einschliesslich Cafés, Restaurants, Kneipen, Pubs, gelegentlich geöffnete Brasserien, Bars, einschliesslich solcher, die an Bäckereien, Tankstellen und Bahnhöfen, Hotels und Campingplätzen angeschlossen sind.

Folglich haben auch die Hotels ein Recht darauf!!!

Wie weitergehen ?

Der Staatsrat hat eine spezielle Informatikplattform eingerichtet, die von der Webseite des Kantons Wallis aus zugänglich ist und eine rasche Erfassung, Verarbeitung und Verteilung der zugewiesenen Ressourcen ermöglicht.

Um Anspruch auf eine Entschädigung erheben zu können, müssen die Unternehmen direkt von der auferlegten Schliessung betroffen sein, die am 22. Oktober oder am 6. November in Kraft getreten ist. Sie müssen gewinnorientiert und am 15. März 2020 in guter finanzieller Verfassung gewesen sein. Darüber hinaus müssen Unternehmen, die nach dem Gesetz über die Beherbergung und Bewirtung (GBB) einer Betriebsbewilligung unterliegen, über eine gültige Bewilligung verfügen. Der finanzielle Beitrag wird auf der Grundlage des im November 2019 erzielten Umsatzes und der Dauer der auferlegten Beschränkungen festgelegt.

Die finanzielle Unterstützung wird in zwei Stufen gewährt. Um der finanziellen Dringlichkeit gerecht zu werden, erfolgt die Zahlung eines Vorschusses auf der Grundlage der Selbstdeklaration der Gesuchsteller so bald wie möglich, wobei die Überprüfung auf die wesentlichen Elemente beschränkt wird. Die Höhe der ersten Rate wird auf 5 Prozent bis 7,5 Prozent des geschätzten Umsatzverlustes festgelegt, sie beträgt jedoch höchstens 100'000 Franken. Für die ersten vollständig registrierten Anmeldungen kann die Zahlung bereits vor Ende November erfolgen. In einer zweiten Phase wird der Restbetrag im Rahmen des festgelegten Finanzrahmens von 20 Millionen Franken ausgezahlt, sobald die finanziellen Auswirkungen auf der Grundlage der vom Staatsrat unter Berücksichtigung der vor Ablauf der Frist am 4. Dezember eingegangenen Gesuche endgültig festgelegten Werte bewertet worden sind. Erst dann kann die Höhe des gesamten finanziellen Beitrags im Verhältnis zur Umsatzeinbusse endgültig festgelegt werden.

Ausführliche Informationen des Kantons finden Sie hier : Geschäftsunterstützung

Webseite für Deklaration und Anweisungen : Antrag und Anleitungen

Vergessen Sie den Termin 4. Dezember 2020 nicht.

Ihr WHV-Team

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