62 - booking.com überarbeitet seine AGB

booking.com: AGBs mit einseitige Klauseln zum Nachteil der Hotels

Dank seiner marktbeherrschenden Position kann Booking.com den Hotels einseitige und ungerechtfertigte AGBs auferlegen. Booking.com hat daher z.B. die Möglichkeit, eine Zusammenarbeit aufzulösen, wenn die neuen AGB nicht akzeptiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die neuen AGB zu akzeptieren, ohne jedoch deren einseitigen und ungerechtfertigten Charakter zu ignorieren. 

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist am 15. Dezember 2020 abläuft!

Wie HS empfehlen wir Ihnen, den folgenden Text als Antwort auf die Buchung zu senden:

Das Hotel X akzeptiert die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com. Die Bestimmungen sind jedoch unklar formuliert, besonders einseitig und nachteilig für unser Hotel. Zum Beispiel Stornobedingungen, die Booking.com begünstigen, die Aussetzung von Vertragspflichten oder die Wiedereinführung von, unserer Meinung nach verdeckten, weitgehenden Paritätsklauseln in Ziffer 2.2.2. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, gegen Booking.com vorzugehen. 

Ihr AHV-Team in Zusammenarbeit mit der HotellerieSuisse

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