68 - Neue Coronahilfe und Härtefälle
Der Bundesrat hat heute die Neue Hilfe für Härtefälle bekannt gegeben, und insbesondere:
Die Entscheidungen richten sich nach den in der Schweiz und in den Kantonen geltenden Gesetzen, eine Ausnahmeregelung ist nicht vorgesehen.
- Definition von Härtefällen: Alle Betriebe, die von den Behörden für mehr als 40 Tage geschlossen wurden.
- Geplante Beihilfe: Höchstgrenze von 20% des Umsatzes, aber nicht mehr als 750.000 Fr. pro Betrieb, nicht rückzahlbar (a fond perdu).
- Umsetzung: Automatisierung des Bearbeitungsprozesses für die erwarteten 100'000 Bewerbungen.
Hotels: Da das Hotelgewerbe seinen Betrieb nicht schließen musste, kommt es für diese Beihilfe nicht in Frage.Das übliche Verfahren des Covid-Gesetzes bleibt also für unsere Mitglieder anwendbar, aber nur für diejenigen mit einem 40%igen Abfall des CHAFF.
HS-Härtefälle
Der BR hat jedoch den Einbruch der Hotelbelegung festgestellt, und es wird über eine einfache und faire Unterstützungslösung nachgedacht. Dies soll auch sie von ihrer Notlage befreien. Wird aufmerksam verfolgt.
Ihr AHV-Team
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