71 - Letzte Verbesserungen bei KAE-Maßnahmen

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der neuesten KAE-Entscheidungen:

 

  • Der Karenztag fällt weg. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. September 2020 bis zum 31. März 2021. 
  • Kurzarbeitsentschädigung ist sowohl für unkündbare (neu ab Januar 2021) wie kündbare befristete Verträge möglich (Saisonmitarbeiter). Dies gilt vorläufig bis am 30. Juni 2021. 
  • Kurzarbeitsentschädigung für Lernende: Ist ausschliesslich möglich, wenn der Betrieb behördlich geschlossen wurde. Hotelrestaurants, auch wenn sie nur noch Hotelgäste verpflegen dürfen, sind NICHT behördlich geschlossen. Die Ausbildung der Lernenden muss zudem weiterhin sichergestellt sein und die KAE ist subsidiär zu anderen finanziellen Unterstützungsleistungen. Diese Regelung gilt ab Januar 2021 bis am 30. Juni 2021.
  • Die maximale Bezugsdauer von KAE bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden wird rückwirkend für den Zeitraum 1. März 2020 bis und mit 31. März 2021 aufgehoben

Ihr WHV-Team

 

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