73 - Hotels unter Quarantäne, welche Entschädigungen?
Ihr Hotel steht aufgrund zahlreicher positiver Fälle der Covid-19-Variant unter Quarantäne.
Nach den letzten Entscheidungen der kantonalen Behörden (GR), Hotels und Resorts oder Städte unter Quarantäne zu stellen, haben wir viele Anfragen von unseren Mitgliedern bezüglich der Entschädigungszahlungen in diesen speziellen Fällen erhalten. Wir haben die DIHA gebeten, ihnen zu antworten, hier ist ihre Zusammenfassung:
- Nach mehreren positiven Tests
bei Gästen und Mitarbeitern beschließt ein Hotel, sich in Quarantäne zu
begeben. In diesem Fall werden keine Leistungen an das Hotel gezahlt.
- Wenn der Betrieb aufgrund einer Entscheidung einer Behörde geschlossen wird, kann der Betrieb auf HRT-Maßnahmen zurückgreifen:
Haben Mitarbeiter Anspruch
auf HRT-Entschädigung, wenn aufgrund des Coronavirus ein Verbot ausgesprochen
wurde und sie deshalb ihre Arbeit nicht verrichten können ? In diesem Fall
ist der Arbeitsausfall auf eine behördlich angeordnete Maßnahme zurückzuführen.
Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, haben Mitarbeiter im Falle eines
Verwertungsverbots Anspruch auf HRT.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Website:
https://www.arbeit.swiss/secoalv/fr/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeit-covid-19/faq-kae.html.
Der Hotelmanager kann sich an die Ausgleichskasse der
APG wenden: https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html
oder www.hotela.ch.
Hat der Kanton oder der Bund abgesehen von diesen Entschädigungen auch einen Ausgleich für Betriebsverluste vorgesehen ? Nein, dies ist nicht Teil der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die ihren Betrieb zum 22. Oktober, 6. November und 27. Dezember 2020 schließen mussten.
Ihr WHV-Team
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