73 - Hotels unter Quarantäne, welche Entschädigungen?

Ihr Hotel steht aufgrund zahlreicher positiver Fälle der Covid-19-Variant unter Quarantäne.

Nach den letzten Entscheidungen der kantonalen Behörden (GR), Hotels und Resorts oder Städte unter Quarantäne zu stellen, haben wir viele Anfragen von unseren Mitgliedern bezüglich der Entschädigungszahlungen in diesen speziellen Fällen erhalten.  Wir haben die DIHA gebeten, ihnen zu antworten, hier ist ihre Zusammenfassung:


Es sind zwei Szenarien zu berücksichtigen: 
  1. Nach mehreren positiven Tests bei Gästen und Mitarbeitern beschließt ein Hotel, sich in Quarantäne zu begeben. In diesem Fall werden keine Leistungen an das Hotel gezahlt.  
  2. Wenn der Betrieb aufgrund einer Entscheidung einer Behörde geschlossen wird, kann der Betrieb auf HRT-Maßnahmen zurückgreifen: 
Haben Mitarbeiter Anspruch auf HRT-Entschädigung, wenn aufgrund des Coronavirus ein Verbot ausgesprochen wurde und sie deshalb ihre Arbeit nicht verrichten können ? In diesem Fall ist der Arbeitsausfall auf eine behördlich angeordnete Maßnahme zurückzuführen. Wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, haben Mitarbeiter im Falle eines Verwertungsverbots Anspruch auf HRT. 
  
 
Der Hotelmanager kann sich an die Ausgleichskasse der APG wenden: https://www.bsv.admin.ch/bsv/fr/home/assurances-sociales/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html oder www.hotela.ch.

Hat der Kanton oder der Bund abgesehen von diesen Entschädigungen auch einen Ausgleich für Betriebsverluste vorgesehen ?   Nein, dies ist nicht Teil der Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die ihren Betrieb zum 22. Oktober, 6. November und 27. Dezember 2020 schließen mussten.

Ihr WHV-Team

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