74 - Härtefallhilfe - kantonale Entscheidungen im Wallis.

Hier ist die lang ersehnte Hilfe für die Hotellerie und Härtefälle;

Unterstützung für Unternehmen, die zwar nicht aufgrund eines amtlichen Entscheids schliessen mussten, deren Umsatz jedoch in zwölf zusammenhängenden Monaten um mindestens 30 % gegenüber dem durchschnittlichen Umsatz der Geschäftsjahre 2018 und 2019 zurückgegangen ist. Diese Hilfe ist grosszügiger als die des Bundes, für die ein Umsatzrückgang von 40 % nachgewiesen werden muss. Die kantonale Unterstützung richtet sich zum Beispiel an Tourismusakteure (Hotels, Bergbahnen) oder an Lieferanten von Hotels:   

  • Es wird eine A-fonds-perdu-Hilfe gewährt. Das Ziel ist eine Hilfe in Höhe von mindestens 15 % des Umsatzverlustes im Zeitraum von einem Jahr. Die endgültigen Modalitäten und Entschädigungssätze werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt
  •  Im Bewusstsein um die allfälligen Liquiditätsschwierigkeiten dieser Wirtschaftsakteure, die bisher keine A-fonds-perdu-Hilfen erhalten konnten, wurde in Zusammenarbeit mit den Walliser Banken eine Bürgschaftslösung für Bankkredite geschaffen. Diese Lösung, die eine rasche Vergabe von zinslosen, verbürgten Krediten in Höhe von bis zu 20 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019 ermöglicht, soll ab dem 15. Februar bei den Walliser Banken, die in die Massnahme eingebunden sind, zur Verfügung stehen. Bis 2024 wird keine Rückzahlungspflicht verlangt, ausser für Unternehmen, die A-fonds-perdu-Hilfen erhalten haben. Diese werden in Form der Rückzahlung des Bankdarlehens gezahlt, das zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens verwendet wurde.
  •  Tourismusakteure mit IHG- oder NRP-Darlehen können 2021 – wie bereits 2020 – einen Tilgungsaufschub in Anspruch nehmen.

Diese zusätzlichen Hilfen stehen insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Pandemie und der Lockerung der Voraussetzungen für die Einstufung eines Unternehmens als Härtefall.

NB: Diese Beihilfe wird zusätzlich zu den Beihilfen an Betriebe gewährt, die aufgrund einer behördlichen Entscheidung geschlossen werden mussten. 

Ihr AHV-Team, laut der Medienmitteilung von heute Morgen.

 

 

 

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