85 - Härtefälle: Pragmatische Lösung bringt endlich Klarheit

Gestern hat der Bundesrat die seit langem erwartete Anpassung der Härtefallverordnung verabschiedet und damit wichtige Detailfragen endlich geklärt. Mit wenigen Ausnahmen liegt nun eine praxistaugliche Lösung unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse vor. Diese pragmatische Lösung erfüllt einen Grossteil unserer Forderungen und zeigt, dass sich unsere Hartnäckigkeit der letzten Wochen gelohnt hat. 

Neu wird bei Härtefallgesuchen zwischen Unternehmen mit bis zu 5 Millionen sowie mit über 5 Millionen Franken Jahresumsatz unterschieden. Die Entschädigung der letzteren wird vollständig vom Bund finanziert, während der Vollzug weiterhin über die Kantone läuft. Es gelten jedoch spezifische Vorgaben. Wir haben uns seit Beginn der Krise vehement für eine angemessene Entschädigung der Beherbergungsbranche eingesetzt.

Die nun vorliegende Umsetzung der Härtefallhilfe erfüllt zentrale Forderungen, die wir immer wieder eingebracht haben.

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Website der HotellerieSuisse unter dem folgenden Link:  www.HS_Härtefallhilfe_Medien_Mitteilung

Wir bleiben zu Ihrer Verfügung

Ihr AHV-Team.

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