96 - Hilfe und letzte Änderungen des KAE

Hilfe und letzte Änderungen des KAE

Anfang Juli gab es einige Anpassungen im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung (wir haben Sie mit einem News Alert von Hotelleriesuisse am 23. Juni darüber informiert). So wurde etwa das vereinfachte Verfahren bis Ende September verlängert. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick, was aktuell gilt.

·         Erhöhung Höchstdauer: Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wurde verlängert und beträgt 24 Monate.

·         Vereinfachtes Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wurde verlängert und gilt aktuell bis 30. September 2021.

·         Wiedereinführung Rapport von Ausfallstunden: Der «Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden» muss wieder ausgefüllt werden. Mit diesem Formular bestätigen die Arbeitnehmenden ihre Ausfallstunden und erklären, dass sie weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden sind.

·         Verlängerung Anspruch: Der Anspruch auf KAE für Personen in befristeten unkündbaren Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen (ihnen gleichgestellt sind Verträge auf Abruf mit Kündigungsmöglichkeit) wurde bis 30. September 2021 verlängert.
Kündbare befristete Verträge haben sowohl im Covid- wie auch im regulären Verfahren Anspruch auf KAE.  Zu beachten ist, dass ab Oktober 2021 während der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist keine KAE ausgerichtet wird, auch wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Der Anspruch auf KAE für Personen in befristeten unkündbaren Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht, sofern die betriebliche Tätigkeit durch behördlich angeordnete Massnahmen weiterhin erheblich eingeschränkt ist. Beispiele: Aufgrund der behördlich angeordneten Massnahme zur Nutzung von Innenräumen von Restaurants kann nicht die gleiche Anzahl Gäste bewirtet werden oder Veranstaltungen dürfen nur mit reduzierter Personenanzahl durchgeführt werden.

·         Wiedereinführung Karenztag: Auf eine Verlängerung der Aufhebung der Karenzzeit wurde leider verzichtet. Somit gilt seit dem 1. Juli 2021 wieder eine Karenzzeit von einem Tag.   

Hinweis: Saldi von Überstunden, Ferien, Feiertagen und Ruhetagen werden auch während der Dauer des Bezuges von KAE auf den Folgemonat übertragen, unabhängig davon, ob der Saldo positiv oder negativ ist. Bis Ende September 2021 müssen Überstunden jedoch nicht mehr abgebaut werden, bevor KAE beantragt wird. Der Saldo bleibt bestehen

Wiw stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Ihr WHV-Team

Commentaires

Posts les plus consultés de ce blog

107 - Informationen zur Kontrollpflicht von Tests bei Gästen aus dem Ausland

108 - Social-Pass und Social-Scan, muss ich etwas für die Benutzung diese Softsware etwas bezahlen ?