96 - Hilfe und letzte Änderungen des KAE
Hilfe und letzte Änderungen des KAE
Anfang Juli gab es einige Anpassungen im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung (wir haben Sie mit einem News Alert von Hotelleriesuisse am 23. Juni darüber informiert). So wurde etwa das vereinfachte Verfahren bis Ende September verlängert. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick, was aktuell gilt.
· Erhöhung Höchstdauer: Die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wurde verlängert und beträgt 24 Monate.
· Vereinfachtes Verfahren: Das vereinfachte Verfahren wurde verlängert und gilt aktuell bis 30. September 2021.
· Wiedereinführung Rapport von Ausfallstunden: Der «Rapport wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden» muss wieder ausgefüllt werden. Mit diesem Formular bestätigen die Arbeitnehmenden ihre Ausfallstunden und erklären, dass sie weiterhin mit der Kurzarbeit einverstanden sind.
·
Verlängerung Anspruch: Der Anspruch auf KAE für Personen in
befristeten unkündbaren Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf
Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen (ihnen gleichgestellt sind Verträge
auf Abruf mit Kündigungsmöglichkeit) wurde bis 30. September 2021 verlängert.
Kündbare befristete
Verträge haben sowohl im Covid- wie auch im regulären Verfahren
Anspruch auf KAE. Zu beachten ist, dass ab Oktober 2021 während der
vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist keine KAE ausgerichtet wird, auch wenn
das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde.
Der Anspruch auf KAE für Personen in befristeten
unkündbaren Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten
Arbeitsverhältnissen besteht, sofern die betriebliche Tätigkeit
durch behördlich angeordnete Massnahmen weiterhin erheblich eingeschränkt ist.
Beispiele: Aufgrund der behördlich angeordneten Massnahme zur Nutzung von
Innenräumen von Restaurants kann nicht die gleiche Anzahl Gäste bewirtet werden
oder Veranstaltungen dürfen nur mit reduzierter Personenanzahl durchgeführt
werden.
· Wiedereinführung Karenztag: Auf eine Verlängerung der Aufhebung der Karenzzeit wurde leider verzichtet. Somit gilt seit dem 1. Juli 2021 wieder eine Karenzzeit von einem Tag.
Hinweis: Saldi von Überstunden, Ferien, Feiertagen und Ruhetagen werden auch während der Dauer des Bezuges von KAE auf den Folgemonat übertragen, unabhängig davon, ob der Saldo positiv oder negativ ist. Bis Ende September 2021 müssen Überstunden jedoch nicht mehr abgebaut werden, bevor KAE beantragt wird. Der Saldo bleibt bestehen
Wiw stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Ihr WHV-Team
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