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Websites, die wir Ihnen empfehlen, über Ihr Unternehmen angesichts von Coronavirus zu besuchen. HotellerieSuisse hat Ihnen zwei Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung gestellt:    1) Helpline für alle sonstigen (nicht-rechtlichen) operativen Fragen    2) eine Hotline für alle Rechtsfragen (einschließlich L-GAV) Besuchen Sie deren Website, dort finden Sie zahlreiche Ratschläge und eine Zusammenfassung der Entscheidungen des BR. HS-Website: https://www.hotelleriesuisse.ch/coronavirus.htm Sie sollten auch die Website des FST (Schweizer Tourismusverbandes) entdecken, die ebenso viele Informationen bietet, aber weniger auf unsere Berufe ausgerichtet ist.  Website : https://www.stv-fst.ch/coronavirus-aktuell
FAQ zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) Abrechnung Update 31.03.2020 1.     Führungskräfte erhalten eine Pauschale von brutto CHF 4150. Wie sind diese bezüglich der Arbeits- und Ausfallstunden zu berücksichtigen, da sie ja normalerweise keine Arbeitszeitkontrollen führen müssen. Der Betrag von CHf 4'150,-- ist eine Obergrenze. Im gegenwärtigen Kontext ist dies kein Problem, solange die Person daran gehindert wird, zu 100% zu arbeiten. Es wäre jedoch eine gute Idee, ein Zeitjournal zu führen, auch für Manager, um die verlorenen Stunden korrekt zu zählen. (oder auch nur im Falle von Krankheit oder Unfall). 2.    Lehrlinge: Wie sind hier die Schultage bei den Ausfallstunden zu berücksichtigen? Die Schule findet ja eigentlich auch nicht statt. Die Zeit, die der Lehrling in diesen (Fern-)Kursen verbringt, wird als geleistete Arbeitsstunden gezählt und daher zu 100% bezahlt.   3.    Bevor KAE zum Tragen kommt, müssen Überstunden und Ruhetage kom...
Geschäftsmieten Der Bundesrat verlängert die Zahlungsfrist für Geschäftsräume von 30 auf 90 Tage für Mieter, die aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Rückstand sind. Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Der Bundesrat ruft Mieter und Vermieter auf, den Dialog zu suchen und, von Fall zu Fall, eine passende Lösung zu finden. Um eine Mietsenkung auszuhandeln, finden Sie auf unserer Website unter 'Kompetenzzentrum' einen Musterbrief zum Herunterladen. http://www.hotel-valais.swiss/Mietemusterbrief Ihr WHV-Team
Info HOTELA Covid-19 Mesdames, Messieurs, Sehr geehrte Damen und Herren, Gentili Signore, Egregi Signori,     Dans le cadre de la pandémie de Coronavirus, veuillez trouver sur ce lien des informations importantes concernant l’encaissement des cotisations et intérêts. In Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie unter diesem Link wichtige Informationen zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Verzugszinsen. Nell'ambito della pandemia da Coronavirus, troverà sul seguente link importanti informazioni relative all’incasso dei contributi ed interessi.     Meilleures salutations Mit freundlichen Grüssen Cordiali saluti  Patrick Métral  Directeur général a.i./ Generaldirektor a.i. / Direttore generale a.i. ...
Kurzarbeitentschädigung (KAE) und Wohnsitz Während des Bezugs von Kurzarbeitsentschädigung ist der Wohnsitz in der Schweiz ganz allgemein (auch für Ausländer) nicht vorausgesetzt. Portugiesische Arbeitnehmer, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, können sich (z.B. bei einem vollständigen Arbeitsausfall infolge Betriebsschliessung) in Portugal aufhalten und Kurzarbeitsentschädigung beziehen. Falls sie sich dann jedoch arbeitslos melden müssen, weil z.B. der befristete Arbeitsvertrag (der neu auch Anspruch auf KAE gibt) auf das Saisonende hin endet oder weil das unbefristete Arbeitsverhältnis infolge Kündigung endet (wobei kein Anspruch auf KAE während der Kündigungsfrist besteht), ist der Wohnsitz resp. der Aufenthalt in der Schweiz dann aber eine der Anspruchsvoraussetzungen. Diese Regeln gelten auch für Grenzgänger. Ihr WHV Team
WICHTIG: Änderung der KAE-Erklärung! Entgegen den oben genannten Anweisungen und nur für die Monatsgehälter dürfen genommene oder gegebene Urlaubstage nicht in die geleisteten Arbeitslosenstunden eingerechnet werden.  Der Urlaub geht zu 100 % zu Lasten des Arbeitgebers und darf nicht als verlorene Stunden gezählt werden. Dies steht im Gegensatz zu den Stundenlöhnen, die Urlaub, Feiertage und den 13.Lohn beinhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr WHV-Team
Verzeichnis der geöffneten Hotels Aktivieren Sie den Öffnungsstatus Ihres Betriebs! HotellerieSuisse stellt ein Verzeichnis mit allen geöffneten Hotels zur Verfügung Auf ausdrücklichen Wunsch von Behörden, Militär sowie Firmen mit Aussendienstmitarbeitenden, aber auch derjenigen Betriebe, die nach wie vor geöffnet sind, stellt HotellerieSuisse ein Verzeichnis mit allen geöffneten Hotels zur Verfügung. HotellerieSuisse will mit dem Verzeichnis die Suche nach einem Hotelangebot erleichtern und Transparenz schaffen. Was müssen Sie als Hotel unternehmen? Damit das Verzeichnis möglichst aktuell und vollständig ist, bitten wir Sie, sich in die Hoteldatenbank einzuloggen und bei der Hotelinfrastruktur das Kriterium «geöffnet» bzw. «geschlossen» auszuwählen. Das Verzeichnis wird täglich aktualisiert – falls sich der Öffnungsstatus Ihres Betriebs ändert, bitten wir Sie darum auch dies umgehend auf der Hoteldatenbank entsprechend anzupassen. Auch wenn Ihr Betrieb aktuell g...